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AVM Autovermietung GmbH
Bergheimer Str. 125
69115 Heidelberg

www.avm-heidelberg.de
info@avm-heidelberg.de
Tel.: 06221 60 90 0

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AVM Autovermietung GmbH

Adresse:

AVM Autovermietung GmbH

69115 Heidelberg – Bergheimer Straße 125

 

Kraftfahrzeug-Mietvertrag

Zu den folgenden Bedingungen

 

  1. Allgemeines

Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich die umseitig aufgeführten und die folgenden Vertragsbedingungen. Irgendwelche mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift ausdrücklich an, dass er das Kraftfahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand ohne Mängel übernommen hat.

Der Mieter erklärt außerdem, dass er sich von der Unversehrtheit der Plomben, dem Stand des Kilometerzahlers, dem Vorhandensein der Wagenpapiere, dem Vorhandensein des Warndreiecks, des Verbandskastens, des Reserverades und dem vollen Tankinhalt überzeugt hat. Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters.

 

  1. Auslandsfahrten

Fahrten in außereuropäische Länder bzw. Landesteile bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters. Vor einer solchen Fahrt ist die Frage des Versicherungsschutzes mit dem Vermieter zu klären. Bei Verletzung dieser Verpflichtung durch den Mieter haftet er dem Vermieter für sämtliche daraus sich evtl. ergebenden Schaden, insbesondere für den entstandenen Mietausfall wie in Ziffer 7.

 

  1. Besondere Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, das Kraftfahrzeug in jeder Hinsicht schonend zu behandeln und alle für die Benutzung eines Kraftfahrzeuges bestehenden Vorschriften und Gesetze vorschriftsmäßig zu beachten.

Der Mieter ist nicht berechtigt, gewerbliche Personen- und Warenbeförderung mit dem Kraftfahrzeug durchzuführen.

Der Mieter darf das Fahrzeug nur durch den im Mietvertrag genannten Fahrer oder durch einen angestellten Berufsfahrer lenken lassen. Er muss sich vorher von dessen Fahrtüchtigkeit und von der Tatsache des Vorhandenseins einer ordnungsgemäß ausgestellten und gültigen Fahrerlaubnis des Dritten überzeugen, die mindestens ein Jahr alt sein muss. Zur Sorgfaltspflicht des Mieters gehört insbesondere die ständige Überwachung der Verkehrssicherheit, die Überwachung des Öl- und Wasserstandes sowie des Frostschutzes und des Reifendruckes.

Es ist dem Mieter nicht gestattet, das Kraftfahrzeug zum Abschleppen anderer Fahrzeuge oder zu Renn- und Sportveranstaltungen zu benutzen. Eine Belastung des Kraftfahrzeugs über den gesetzlich zulässigen Maß hinaus ist unzulässig.

Der Mieter hat den Wagen sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern.

Verstößt der Mieter gegen diese Bedingungen, so hat er dem Vermieter vollen Schadenersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Wagens zuzüglich Mietausfall wie in Ziffer 7 zu leisten.

 

  1. Mietdauer und Rückgabe

Der Mieter verpflichtet sich, des Fahrzeug in dem von ihm übernommenen Zustand am umseitig vereinbarten Tag und Ort während der üblichen Geschäftszeit bei der Station der AVM-Autovermietung zurückzugeben. Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Kraftfahrzeuges am vereinbarten Rückgabeort, der Fahrzeugpapiere oder der Fahrzeugschlüssel verpflichtet den Mieter zum Ersatz des dem Vermieter hieraus entstehenden Schadens. Für diesen Fall entfällt auch jede in diesen Vertragsbedingungen vorgesehene Haftungsbefreiung des Mieters.

 

  1. Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis ist sofort nach Rechnungsstellung rein netto ohne jeden Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig.

 

  1. Auftreten von Schäden

Bei Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der Reparatur sofort telefonisch die Weisung des Vermieters einzuholen. Andernfalls trägt der Mieter die hierfür anfallenden Kosten und haftet für jeden Schaden den der Vermieter etwa erleidet.

 

  1. Umfang der Haftung des Mieters bzw. Fahrers
  2. a) ohne Haftungsbefreiung:

Hat der Mieter keine Haftungsbefreiung vereinbart, haftet er dem Vermieter bei Eintritt von Schäden am Kraftfahrzeug (einschließlich Parkschäden) in voller Höhe für den entstandenen unmittelbaren und mittel- baren Schaden.

  1. b) mit Haftungsbefreiung:

Hat der Mieter eine Haftungsbefreiung erworben, haftet er nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Fahruntüchtigkeit, Unfallflucht und bei Schäden am Fahrzeug durch das Ladegut oder durch Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe und -breite.

  1. c) Beweislastregelung

Die Beweislast dafür, dass ihn kein Verschulden bei Eintritt von Schäden am Kraftfahrzeug trifft, trägt der Mieter.

 

  1. Besondere Pflichten des Mieters bzw. Fahrers bei Unfall oder Beschädigung.

In jedem Fall ist der Vermieter sofort telefonisch zu benachrichtigen und anschließend ist ihm eine wahrheitsgemäße schriftliche Darstellung über den Unfallverlauf zu geben.

Zur Ermittlung der Unfalltatsachen ist stets die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen, dass der Unfall polizeilich aufgenommen wird, auch dann, wenn ein anderer Unfallbeteiligter nicht vorhanden ist.

Bei Beschädigung des Fahrzeugs, insbesondere durch Verkehrsunfall, sind der Mieter oder dessen Fahrer verpflichtet, Namen, Vornamen und Anschriften aller Unfallbeteiligten und Zeugen, ferner Zeit, Ort, Straße sowie die polizeilichen Kennzeichen der Unfallbeteiligten Fahrzeuge festzuhalten. Erklärungen zur Schuldfrage dürfen anderen Unfallbeteiligten gegen- über nicht abgegeben werden. Handelt der Mieter oder dessen Fahrer dieser Vorschrift zuwider, so haften diese dem Vermieter in voller Höhe, auch wenn eine Haftungsbefreiung abgeschlossen wurde.

 

  1. Etwaige weitere Vereinbarungen

bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

 

  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Es gilt des Recht der BRD. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Heidelberg, wenn der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB (mit Ausnahme der Minderkaufleute – § 4 HGB) ist.

 

Wir sind die AVM Autovermietung GmbH aus Heidelberg – seit 1984 dein zuverlässiger Partner für Mobilität.


Ob PKW, Transporter, 9-Sitzer oder LKW: Wir bringen dich sicher und fair ans Ziel.

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Sa:           09 - 12 Uhr

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